ÄNDERUNGSABNAHME · § 19 STVZO

Änderungsabnahme und Einzelabnahme nach § 19 StVZO

Die Eintragung Ihrer Tuning- und Umbaumaßnahmen, von Felgen über Fahrwerk bis Auspuffanlage.

Worum geht es?

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Änderungen vornehmen, etwa neue Felgen, ein Gewindefahrwerk, eine Sportauspuffanlage, eine Anhängerkupplung, Sportsitze oder eine Karosserieverbreiterung, können diese die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs beeinflussen. In vielen Fällen ist eine technische Abnahme nach § 19 StVZO erforderlich.

In der TÜV NORD Station Berlin-Rudow prüfen wir Ihre Modifikationen und stellen die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus.

Es gibt zwei Verfahren, abhängig davon, ob für die verbauten Teile gültige Prüfzeugnisse vorliegen oder nicht.

Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO

Eine Änderungsabnahme (auch Anbauabnahme genannt) wird durchgeführt, wenn für die verbauten Teile ein gültiges Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt und das Fahrzeug im Verwendungsbereich aufgeführt ist.

Was wir prüfen :

  • Korrekte Montage des Teils
  • Übereinstimmung mit dem Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses
  • Einhaltung sämtlicher im Prüfzeugnis genannten Auflagen und Bedingungen
  • Verkehrssicherheit und Konformität mit der StVZO

Wichtig zu wissen :

Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verbaut worden (z. B. Felgen mit Gewindefahrwerk), können sich die jeweiligen Gutachten gegenseitig beeinflussen. In diesem Fall muss neu beurteilt werden, ob alles weiterhin freigängig und vorschriftsmäßig ist.

Einzelabnahme nach § 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO

Eine Einzelabnahme ist erforderlich, wenn:

  • Für das verbaute Teil kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt
  • Das Prüfzeugnis vorhanden ist, aber das Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich aufgeführt ist
  • Mehrere Modifikationen sich gegenseitig beeinflussen und die ursprünglichen Gutachten dadurch ihre Gültigkeit verlieren

In diesen Fällen ist die ursprüngliche Betriebserlaubnis erloschen und muss neu erteilt werden. Die Einzelabnahme ist deutlich aufwändiger als eine Änderungsabnahme, alle erforderlichen Untersuchungen werden vor Ort durchgeführt.

Was Sie zur Abnahme mitbringen müssen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Änderungsabnahme: das Teilegutachten oder die ABE
  • Sofern vorhanden: Reifenfreigaben, Herstellerbescheinigungen, frühere Eintragungsbescheinigungen
  • Bei Einzelabnahme: alle verfügbaren technischen Unterlagen zum Bauteil

Im Zweifel: Sprechen Sie mit uns vor dem Umbau. So vermeiden Sie unnötige Kosten für nicht abnahmefähige Modifikationen.

Häufige Beispiele

Modifikation In der Regel erforderlich
Leichtmetallfelgen mit ABE Oft keine Abnahme nötig
Felgen mit Teilegutachten Änderungsabnahme nach § 19 (3)
Gewindefahrwerk mit Teilegutachten Änderungsabnahme nach § 19 (3)
Felgen + Fahrwerk gleichzeitig Änderungsabnahme, gegenseitige Beeinflussung wird geprüft
Sportauspuffanlage mit Teilegutachten Änderungsabnahme nach § 19 (3)
Anhängerkupplung mit Teilegutachten Änderungsabnahme nach § 19 (3)
Karosserieverbreiterung Häufig Einzelabnahme nach § 19 (2)
Importfahrzeug ohne Betriebserlaubnis Vollabnahme nach § 21 StVZO
Sportsitze mit integriertem Airbag Häufig Einzelabnahme nach § 19 (2)
  • 📋 Ergebnis : Sie erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Bei Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, die Bescheinigung bis zur nächsten Änderung an den Papieren mitzuführen.
  • 📅 Termin : Online buchbar oder per WhatsApp
  • 📍 Standort : Alt-Rudow 7, 12357 Berlin-Rudow
  • 💶 Preis : Siehe aktuelle Preisliste ⬇

Häufig gestellte Fragen

Wann erlischt die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs?
Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn Änderungen am Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verschlechtern.
Reicht eine ABE aus?
Bei einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist nicht immer eine Abnahme erforderlich. Die ABE selbst gibt darüber Auskunft. Bei einem Teilegutachten ist hingegen immer eine Änderungsabnahme erforderlich.
Muss ich nach der Abnahme zur Zulassungsstelle?
Bei einer Einzelabnahme müssen die Fahrzeugpapiere unverzüglich durch die Zulassungsstelle berichtigt werden. Bei einer Änderungsabnahme genügt es in vielen Fällen, die Bescheinigung bis zur nächsten Änderung an den Papieren (z. B. Halterwechsel, Umzug) mitzuführen. Im Einzelfall steht das Vorgehen in Ihrer Bescheinigung.
Was, wenn mein Umbau nicht abnahmefähig ist?
In diesem Fall beraten wir Sie ehrlich und transparent darüber, welche Anpassungen erforderlich wären, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Kann ich vor dem Umbau eine Beratung bekommen?
Ja, und wir empfehlen es sogar. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld vermeidet unnötige Kosten für nicht genehmigungsfähige Modifikationen.

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