OLDTIMER-BEGUTACHTUNG · § 23 STVZO
Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO
Das Gutachten für die Anerkennung Ihres Klassikers als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" und die Beantragung des H-Kennzeichens.
Worum geht es?
Damit Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkannt wird und Sie das H-Kennzeichen beantragen können, ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Mit diesem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" ein.
Maßgeblich ist die „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
In der TÜV NORD Station Berlin-Rudow führen wir Oldtimer-Begutachtungen für Pkw, Motorräder, Lkw und Traktoren durch.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Damit Ihr Fahrzeug als Oldtimer anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter : Der Tag der Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
- Originalzustand : Das Fahrzeug entspricht dem Originalzustand, einschließlich der Farbgebung.
- Technischer Zustand : Das Fahrzeug ist technisch in Ordnung und befindet sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand.
- Patina erlaubt : Leichte Gebrauchsspuren mit Patina sind zulässig, Durchrostungen oder erhebliche Mängel hingegen nicht.
Bewertet werden also: Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand.
Was Sie zur Begutachtung mitbringen müssen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Sofern vorhanden: Servicehefte, Restaurierungsdokumentation, historische Fotos und sonstige Unterlagen zur Fahrzeughistorie und Änderungsabnahmen
Was wird begutachtet?
Bei der Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO wird Ihr Fahrzeug umfassend untersucht. Das Hauptaugenmerk gilt der Frage, ob es als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Dabei werden insbesondere geprüft:
- Übereinstimmung der Zulassungspapiere und Servicehefte mit der technischen Ausstattung und dem Zustand des Fahrzeugs
- Historie des Fahrzeugs
- Technischer Zustand der Baugruppen (Motor, Fahrwerk, Bremsen, Karosserie, Elektrik)
- Optischer Zustand und historisch korrekte Erscheinung
- Innenausstattung und deren Erhaltungsgrad
- Vollständigkeit und Qualität durchgeführter Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen
Die Begutachtung umfasst zudem eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung, denn auch ein Oldtimer muss verkehrssicher sein.
- 📋 Ergebnis : Bei positivem Abschluss erhalten Sie das Gutachten nach § 23 StVZO. Damit beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde das H-Kennzeichen.
- 📅 Termin : Online buchbar oder per WhatsApp
- 📍 Standort : Alt-Rudow 7, 12357 Berlin-Rudow
- 💶 Preis : Siehe aktuelle Preisliste ⬇
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt mein Fahrzeug als Oldtimer?
Sind Umbauten zulässig?
Was passiert, wenn der Tag der Erstzulassung nicht feststellbar ist?
Brauche ich eine gültige HU für das Oldtimer-Gutachten?
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