OLDTIMER-BEGUTACHTUNG · § 23 STVZO

Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO

Das Gutachten für die Anerkennung Ihres Klassikers als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" und die Beantragung des H-Kennzeichens.

Worum geht es?

Damit Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkannt wird und Sie das H-Kennzeichen beantragen können, ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Mit diesem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" ein.

Maßgeblich ist die „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

In der TÜV NORD Station Berlin-Rudow führen wir Oldtimer-Begutachtungen für Pkw, Motorräder, Lkw und Traktoren durch.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Damit Ihr Fahrzeug als Oldtimer anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter : Der Tag der Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
  • Originalzustand : Das Fahrzeug entspricht dem Originalzustand, einschließlich der Farbgebung.
  • Technischer Zustand : Das Fahrzeug ist technisch in Ordnung und befindet sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand.
  • Patina erlaubt : Leichte Gebrauchsspuren mit Patina sind zulässig, Durchrostungen oder erhebliche Mängel hingegen nicht.

Bewertet werden also: Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand.

Was Sie zur Begutachtung mitbringen müssen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Sofern vorhanden: Servicehefte, Restaurierungsdokumentation, historische Fotos und sonstige Unterlagen zur Fahrzeughistorie und Änderungsabnahmen

Was wird begutachtet?

Bei der Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO wird Ihr Fahrzeug umfassend untersucht. Das Hauptaugenmerk gilt der Frage, ob es als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Dabei werden insbesondere geprüft:

  • Übereinstimmung der Zulassungspapiere und Servicehefte mit der technischen Ausstattung und dem Zustand des Fahrzeugs
  • Historie des Fahrzeugs
  • Technischer Zustand der Baugruppen (Motor, Fahrwerk, Bremsen, Karosserie, Elektrik)
  • Optischer Zustand und historisch korrekte Erscheinung
  • Innenausstattung und deren Erhaltungsgrad
  • Vollständigkeit und Qualität durchgeführter Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen

Die Begutachtung umfasst zudem eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung, denn auch ein Oldtimer muss verkehrssicher sein.

  • 📋 Ergebnis : Bei positivem Abschluss erhalten Sie das Gutachten nach § 23 StVZO. Damit beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde das H-Kennzeichen.
  • 📅 Termin : Online buchbar oder per WhatsApp
  • 📍 Standort : Alt-Rudow 7, 12357 Berlin-Rudow
  • 💶 Preis : Siehe aktuelle Preisliste ⬇

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt mein Fahrzeug als Oldtimer?
Ausschlaggebend ist, dass der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Beispiel: Ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 10. Juni 1995 kann frühestens ab dem 10. Juni 2025 als Oldtimer eingestuft werden.
Sind Umbauten zulässig?
Umbauten und zeitgenössische Modifikationen können grundsätzlich akzeptiert werden, sofern sie der Originalität nicht wesentlich entgegenstehen. Im Vorfeld der Begutachtung empfehlen wir ein klärendes Gespräch, so vermeiden Sie unnötige Aufwände.
Was passiert, wenn der Tag der Erstzulassung nicht feststellbar ist?
Bei importierten Fahrzeugen oder „Scheunenfunden" ohne Papiere wird das Alter meist anhand verfügbarer Herstellerangaben geschätzt.
Brauche ich eine gültige HU für das Oldtimer-Gutachten?
Ja. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO ist nicht ohne eine gültige Hauptuntersuchung möglich. In der Regel werden HU und Oldtimer-Begutachtung im selben Termin durchgeführt.

BEREIT?

Buchen Sie jetzt Ihren TÜV-Termin

In 90 Sekunden online, Bestätigung per E-Mail.

Termin empfohlen, ohne Termin jederzeit willkommen.