UMWELTPLAKETTE · 35. BIMSCHV
Umweltplakette (Feinstaubplakette) in Berlin-Rudow
Die kennzeichengebundene Plakette für die Einfahrt in deutsche Umweltzonen.
Worum geht es?
Die Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, ist eine an das amtliche Kennzeichen gebundene Plakette, die zur Einfahrt in deutsche Umweltzonen berechtigt. Rechtsgrundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV).
Je nach Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs erhalten Sie eine rote, gelbe oder grüne Plakette. In den meisten deutschen Umweltzonen, auch in Berlin, ist heute eine grüne Plakette erforderlich.
In der TÜV NORD Station Berlin-Rudow stellen wir Ihre Umweltplakette aus.
Was Sie mitbringen müssen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), auf ihr finden wir die für die Einstufung benötigte Emissionsschlüsselnummer (Punkt 14.1, die letzten beiden Ziffern)
Das ist alles, die Ausstellung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Schadstoffgruppen und Plakettenfarben
Die Einstufung Ihres Fahrzeugs erfolgt anhand der Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Schadstoffgruppe 1, keine Plakette (z. B. Dieselfahrzeuge mit Euro 1 oder schlechter, Ottomotoren ohne geregelten Katalysator)
- Schadstoffgruppe 2, rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3, gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4, grüne Plakette (umfasst auch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge)
Faustregeln: Benziner mit geregeltem Katalysator erhalten in der Regel die grüne Plakette. Diesel benötigen mindestens Euro 4 für die grüne Plakette.
Wichtige Hinweise
- Anbringung
- Die Plakette muss von innen gut sichtbar an der Frontscheibe angebracht werden, empfohlen wird der untere Bereich auf der Beifahrerseite.
- Kennzeichenbindung
- Die Plakette ist an das Kennzeichen gebunden. Bei einem Kennzeichenwechsel (z. B. Ummeldung) ist eine neue Plakette erforderlich.
- Gültigkeit
- Die Plakette ist unbefristet gültig, sofern sie lesbar bleibt und das eingetragene Kennzeichen unverändert ist. Verblasste oder unlesbare Plaketten gelten als ungültig und müssen ersetzt werden.
- Ausländische Fahrzeuge
- Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette zur Einfahrt in deutsche Umweltzonen.
- Ausnahmen
- Keine Umweltplakette benötigen unter anderem: Oldtimer mit H-Kennzeichen, Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Krankenwagen.
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