GASANLAGENPRÜFUNG · § 41a STVZO

Gasanlagenprüfung (GAP) für LPG- und CNG-Fahrzeuge

Die wiederkehrende Sicherheitsprüfung für Fahrzeuge mit Autogas-, Erdgas- oder Wasserstoffantrieb.

Worum geht es?

Fahrzeuge mit alternativem Gasantrieb, Flüssiggas (LPG / Autogas), Erdgas (CNG), Flüssigerdgas (LNG) oder Wasserstoff, unterliegen einer eigenen gesetzlichen Prüfpflicht. Grundlage ist § 41a StVZO in Verbindung mit Anlage XVII StVZO.

Es wird zwischen zwei Prüfungen unterschieden:

  • GSP (Gassystem-Einbauprüfung), einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage. Sie bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau und ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis.
  • GAP (wiederkehrende Gasanlagenprüfung), regelmäßige Prüfung der bestehenden Gasanlage. Sie wird in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt.

In der TÜV NORD Station Berlin-Rudow führen wir die GAP für Sie durch, meist direkt im Rahmen Ihrer HU.

Was Sie zur GAP mitbringen müssen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Sofern vorhanden: Genehmigung nach ECE-R115 (Systemgenehmigung der Gasanlage)
  • Bei früheren Umbauten: Nachweis der GSP (Gassystem-Einbauprüfung)
  • Bei kürzlichen Reparaturen oder Wartungen an der Gasanlage: zugehörige Werkstattnachweise

Was wird bei der GAP geprüft?

Im Rahmen der wiederkehrenden Gasanlagenprüfung werden folgende Punkte begutachtet:

  • Identitätsprüfung der Gasanlage und des Fahrzeugs (Übereinstimmung mit den Unterlagen)
  • Zustandsprüfung der Gasanlage und ihrer Bauteile
  • Dichtheitsprüfung des gesamten Gassystems
  • Befestigungsprüfung der einzelnen Komponenten und Prüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus
  • Dauer : in der Regel im Rahmen der HU, siehe HU-Dauer
  • 📅 Termin : Buchen Sie direkt einen HU-Termin, die GAP wird mit durchgeführt
  • 📍 Standort : Alt-Rudow 7, 12357 Berlin-Rudow
  • 💶 Preis : Siehe aktuelle Preisliste ⬇

Häufig gestellte Fragen zur GAP

Wie oft muss die GAP durchgeführt werden?
Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung erfolgt in den gleichen Intervallen wie die Hauptuntersuchung, also alle 2 Jahre, bei Neuwagen erstmals nach 3 Jahren.
Kann ich die GAP separat von der HU durchführen lassen?
Ja. Wird die GAP separat durchgeführt, darf sie gemäß 55. Änderungsverordnung zur StVZO maximal einen Monat vor der Hauptuntersuchung erfolgen. In der Praxis ist es einfacher und wirtschaftlicher, beide Prüfungen gleichzeitig durchzuführen.
Ist meine Gasanlage nach ECE-R115 zugelassen?
Eine Systemgenehmigung nach ECE-R115 ist seit 2009 für nachgerüstete LPG-Anlagen üblich. Falls keine ECE-R115-Genehmigung vorliegt, ist die GAP weiterhin durchführbar, abhängig vom Fahrzeug kann jedoch eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich sein.

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