GASPRÜFUNG · DVGW G 607

Gasprüfung G 607 für Wohnmobil und Wohnwagen

Seit dem 19. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben, alle 24 Monate für Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage.

Worum geht es?

Seit dem 19. Juni 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche gesetzliche Prüfpflicht: Alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage, Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans, müssen eine gültige Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 nachweisen.

Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung, unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Sie wird von zertifizierten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren durchgeführt und im Prüfprotokoll sowie im Gasprüfheft („gelbes Heft") dokumentiert.

In der TÜV NORD Station Berlin-Rudow führen wir die G 607-Gasprüfung nach geltenden Vorgaben durch.

Welche Fahrzeuge brauchen eine G 607?

Die Prüfpflicht gilt für alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage:

  • Wohnmobile
  • Wohnwagen (Caravans)
  • Mobilheime

Was Sie zur Gasprüfung mitbringen müssen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gelbes Prüfbuch (Prüfbescheinigung der vorherigen Prüfung), sofern vorhanden
  • Bei Neuinstallation: Zertifikate aller neuen Gasgeräte, um sie ins Prüfbuch eintragen zu lassen
  • Angeschlossene und gefüllte Gasflasche
  • Aufgeladene Bordbatterie, damit alle angeschlossenen Geräte gezündet werden können (nicht erforderlich bei Piezo-Zünder)

Bitte stellen Sie zudem sicher, dass alle ans Gassystem angeschlossenen Geräte funktionsfähig sind.

Was wird bei der G 607 geprüft?

Anhand eines definierten Prüfplans werden unter anderem folgende Punkte begutachtet:

  • Halterung der Gasflaschen
  • Lüftungsöffnung im Gaskasten
  • Prüfung, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten vorhanden sind
  • Dichtheit der Gasanlage
  • Sicherheitsventile
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Alter von Anschlussschlauch und Druckminderer
  • Funktion der einzelnen Gasgeräte (z. B. ob alle Flammen brennen, Ventile abschalten)
  • Abgasrohre

Zusätzlich werden alle Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren geprüft (Druckregler, Gasschläuche, Sperrhähne sowie installierte Gasflaschen). Diese Frist ergibt sich aus den europäischen Normen EN 1949 und EN 12864/13786.

Die Dichtheitsprüfung ist Bestandteil der G 607: Mit einem Druck von 150 mbar wird die Anlage auf Lecks geprüft. Der Druck darf innerhalb der Prüfzeit maximal um 10 mbar abfallen.

  • Prüffrist : alle 24 Monate
  • 📅 Termin : Online buchbar oder per WhatsApp
  • 📍 Standort : Alt-Rudow 7, 12357 Berlin-Rudow
  • 💶 Preis : Siehe aktuelle Preisliste ⬇

Zusätzlich vorgeschrieben: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie vor einer Wiederinbetriebnahme.

Häufig gestellte Fragen zur G 607

Wie oft muss die G 607-Prüfung durchgeführt werden?
Spätestens alle 24 Monate. Zusätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen oder vor einer Wiederinbetriebnahme erforderlich.
Was geschieht bei einer Fristüberschreitung?
Wer die Prüffristen überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 € je nach Dauer der Überziehung. Ohne gültige Prüfbescheinigung darf die Gasanlage zudem nicht mehr betrieben werden.
Hat die G 607-Gasprüfung Einfluss auf die HU-Plakette?
Das Ergebnis der G 607-Prüfung an sich hat keinen direkten Einfluss auf die Erteilung der HU-Plakette. Allerdings werden bestimmte Bauteile der Gasanlage (z. B. die Heizung) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Werden hier Mängel festgestellt, kann dies zum Nichtbestehen der HU führen.
Was passiert ohne gültige Gasprüfung?
Wer ohne gültige G 607-Bescheinigung unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit. Außerdem können Campingplatzbetreiber die Einfahrt verweigern.
Kann ich die G 607 selbst durchführen?
Nein. Die Prüfung darf gemäß DVGW G 607 nur von Personen durchgeführt werden, die an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen haben und über die erforderliche Sachkunde verfügen.

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